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Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.

Hierbei steht die Betreuung des Patienten während der Leistungserbringung stets im Vordergrund.

Wobei wir Sie unterstützen können:

 

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Orientierungstraining - Wir trainieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Orientierung, in den eigenen 4 Wänden sowie Außerhalb.
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Gespräche führen - Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Sorgen und Wünsche, für ein besseres Wohlbefinden.
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Zeitung- und Bücherlesen - Wir lesen Ihnen Nachrichten und Geschichten aus Zeitungen und Büchern vor, wenn Sie es nicht mehr können.
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Mal- und Bastelarbeiten - Ihrer Kreativität setzen wir keine Grenzen, im Gegenteil, wir unterstützen Sie noch dabei.
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Spaziergänge - Wir sind die begleitende und unterstützende Kraft an Ihrer Seite, wenn Spaziergänge alleine nicht mehr zumutbar sind.
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Gesellschaftsspiele - Mit unseren speziellen Gesellschaftsspielen im Großformat werden Ihre Angehörigen zum besten Spieler
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Gedächtnistraining - Unsere geschulten Mitarbeiter trainieren gemeinsam mit Ihnen Ihr Gedächtnis.
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Backen und Kochen - Warum nicht das gemeinsam tun, was Sie früher liebend gern allein gemacht haben?
bulletBeaufsichtigen - Bei Abwesenheit der Pflegeperson sind wir als Betreuer ein liebevoller Gesellschafter.

und vieles mehr...

Um heraus zu finden, welche Unterstützung Ihre Angehörigen benötigen, ist der erste und wichtigste Schritt, ein gemeinsames Gespräch. In diesem lernen wir uns kennen und sprechen über die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer zu unterstützenden Angehörigen.

 

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vitadignus@gmail.com

               

                Unsere Leistungen sind zu 100% Pflegekassenfinanziert ab Pflegegrad 1

                                Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

 

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Stand: 01. April 2022

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