Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI richten sich an Personen, die eine/n hilfsbedürftige/n Angehörige/n (Erwachsene und Kinder) pflegen, welcher aus altersbedingten Gründen, oder aber auch infolge einer Behinderung, im Alltag Unterstützung benötigt.
Hierbei steht die Betreuung des Patienten während der Leistungserbringung stets im Vordergrund.