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Wobei wir Sie unterstützen können:
und vieles mehr...Um heraus zu finden, welche Unterstützung Ihre Angehörigen benötigen, ist der erste und wichtigste Schritt, ein gemeinsames Gespräch. In diesem lernen wir uns kennen und sprechen über die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer zu unterstützenden Angehörigen. Die Übergangspflege ist eine neue Leistung des GKV, die im Zuge der Pflegereform 2021 beschlossen wurde. Nach einer Operation, einer ambulanten Krankenhausbehandlung oder einem Krankenhausaufenthalt sind die Patienten und Patientinnen häufig vorübergehend auf Nachsorge angewiesen. Wenn diese nicht sichergestellt werden kann, gibt es die Möglichkeit eine Übergangspflege bereits im Krankenhaus zu beantragen. Sprechen Sie hierfür unbedingt bereits vor oder während des Krankenhausaufenthalts bei dem Sozialdienst der Klinik oder der Krankenkasse vor. SGB V: § 39e Übergangspflege im Krankenhaus
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Unsere Leistungen sind zu 100% Pflegekassenfinanziert ab Pflegegrad 1 Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
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