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Die Leistungen der Übergangspflege Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz  richten sich an Personen, für die im unmittelbaren Anschluss an eine Krankenhausbehandlung keine häuslichen Krankenpflege möglich ist oder die Kurzzeitpflege, zur medizinischen Rehabilitation oder Pflegeleistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden könnte,

Hierbei unterstützen Wir Sie bei Einkäufen, als Begleitung bei Arztbesuchen, Unterstützung bei der Einbindung von Pflegebegleitern sowie bei der Reinigung der eigenen vier Wände.

Der Anspruch auf Übergangspflege ist unabhängig davon, ob eine Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI besteht, also ein Pflegegrad vorliegt. Der Anspruch auf Übergangspflege besteht für längstens zehn Tage je Krankenhausbehandlung. Und sie wird in dem Krankenhaus erbracht, in dem auch die Krankenhausbehandlung erfolgt ist.

Wobei wir Sie unterstützen können:

 

bulletArztfahrten - Wir übernehmen Arztbesuche mit pflegebedürftigen Personen
bulletBegleitung - Ob Physiotherapie, Fußpflege, Tierarzt, Optiker oder Hörgeräteakustiker. Wir übernehmen gemeinsam mit Ihnen wichtige Termine.
bulletPostsachen - Pakete oder Briefe abholen, aufgeben oder mit Ihnen gemeinsam einpacken.
bulletHaushaltsreinigung - Wir unterstützen Pflegedürftige bei der Reinigung Ihres gesamten Haushaltes
bulletKorrespondenz - Unterstützung bei der Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Ämtern, Banken und Versicherungen.
bulletEinkäufe - Wir übernehmen Ihren gesamten Einkauf, auf Wunsch auch mit der zu pflegenden Person.
bulletGrünpflege - Gern übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen die Pflege Ihrer Pflanzen und Blumen.
bulletWäschepflege - Gern kümmern wir uns darum, dass Sie stets saubere Kleidung haben.
bulletBügelarbeiten - Wir waschen nicht nur Ihre Wäsche sondern kümmern uns darüber hinaus auch um das Bügeln.
bulletGrabpflege - Beim Gestalten, Umgestalten und Wiederherstellen der Ruhestätte Ihrer Angehörigen unterstützen wir bereitwillig.
bulletHaustierversorgung - Auch beim Füttern Ihres Hundes oder Reinigen der Katzentoilette sind wir gerne behilflich.
bulletGassi gehen - Das Ausführen Ihres Hundes übernehmen wir ebenso gerne.
bulletKontrolle der Schrank- und Kühlschrankordnung - Besonders wichtig bei Menschen mit Gedächtnisstörung.
bulletTreppenhausreinigung - Ihre Kehrwoche übernehmen wir natürlich ebenso.
bulletFensterreinigung - Hierzu zählt natürlich auch das Gardinen abnehmen, waschen und wieder anbringen.
bulletUnterstützung - z.B. bei der Organisation von Umbaumaßnahmen zu Wohnfeldverbessernden Maßnahmen.

und vieles mehr...

Um heraus zu finden, welche Unterstützung Ihre Angehörigen benötigen, ist der erste und wichtigste Schritt, ein gemeinsames Gespräch. In diesem lernen wir uns kennen und sprechen über die Bedürfnisse und Wünsche Ihrer zu unterstützenden Angehörigen.

Die Übergangspflege ist eine neue Leistung des GKV, die im Zuge der Pflegereform 2021 beschlossen wurde. 

Nach einer Operation, einer ambulanten Krankenhausbehandlung oder einem Krankenhausaufenthalt sind die Patienten und Patientinnen häufig vorübergehend auf Nachsorge angewiesen. Wenn diese nicht sichergestellt werden kann, gibt es die Möglichkeit eine Übergangspflege bereits im Krankenhaus zu beantragen. Sprechen Sie hierfür unbedingt bereits vor oder während des Krankenhausaufenthalts bei dem Sozialdienst der Klinik oder der Krankenkasse vor.

SGB V: § 39e Übergangspflege im Krankenhaus
 

 

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                Unsere Leistungen sind zu 100% Pflegekassenfinanziert ab Pflegegrad 1

                                Alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich gibt es zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung.

 

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Stand: 01. April 2022

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